Ein Angestellter einer Genfer Sprachschule benutzte das Firmenhandy ­privat, obwohl dies untersagt war. Nachdem die Firma ihm wegen ungenügender Leistung gekündigt hatte, löschte er alle Daten vom Handy und gab es zurück. Fünf Monate später rief die ­Firma die Handydaten aus dem Cloud­speicher des Ex-Angestellten ab. Er ­bemerkte dies und klagte die Firma ein. Das Bundes­gericht sprach ihm 5000 Franken ­Genugtuung zu. Die ­Wiederherstellung der teils intimen Nachrichten habe die Persönlichkeit des Mannes verletzt.

Bundesgericht, Urteil 4A_518/2020 vom 25. August 2021