Ein Jahresabo der SBB kann man bis zu 30 Tage pro Jahr hinterlegen. Die ­Gültigkeitsdauer verlängert sich entsprechend. In ­regionalen Tarifverbünden geht das nicht. Im Aargau und in der Ostschweiz, im Raum ­Basel, Bern, Luzern, Zug und Zürich bleibt Kunden nur die Kündigung, wenn sie das Abo eine Weile nicht brauchen. Das ist mit happigen Verlusten verbunden: Beträgt die Restlaufzeit nur drei Monate, gibt es meistens nichts zurück.

Ein Jahresabo koste etwa so viel wie neun Monatsabos, heisst es. Drei ­Monate seien quasi geschenkt. Selbst bei sechs Monaten Restlaufzeit ist die Rückerstattung gering. ­Ostwind etwa zahlt von 3078 Franken 831 Franken zurück – und nicht etwa die Hälfte, also 1539 Franken (siehe Tabelle im PDF).

Tipp: Braucht man das Jahresabo eine Zeitlang wenig, kann man in einigen Regionen auf eine günstigere Version wechseln – in Zürich etwa von einem ZVV-Pass für alle Zonen (2226 Franken) auf einen für zwei Zonen (782 Franken). Das bisherige Abo wird angerechnet. Die Tarifverbünde Nordwestschweiz, Zug und Ostwind schliessen solche Wechsel allerdings aus.