Ein Bankkunde erhielt eine Überweisung von 566 000 Franken. Darauf beendete die Bank die Geschäftsbeziehung, weil US-Behörden dies verlangten. Der Kunde verlangte Einsicht in die ihn ­betreffenden Daten zur Zahlung. Die Bank verweigerte Auskünfte über den Inhalt von Gesprächen zwischen Bank­abteilungen. Der Kunde klagte gegen die Bank. Das Bezirks­gericht ­Zürich verpflichtete mehrere Bank­angestellte, vor Gericht als Zeugen ­auszusagen. Das Bundes­gericht sah es anders. Zwar habe jede Person Anspruch auf Auskunft über ihre Personendaten, aber nicht auf Aussagen aus dem Gedächtnis von Zeugen.

Bundesgericht, Urteil 4A_125/2020 vom 10. Dezember 2020