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20.01.2021
Ein Bankkunde erhielt eine Überweisung von 566 000 Franken. Darauf beendete die Bank die Geschäftsbeziehung, weil US-Behörden dies verlangten. Der Kunde verlangte Einsicht in die ihn betreffenden Daten zur Zahlung. Die Bank verweigerte Auskünfte über den Inhalt von Gesprächen zwischen Bankabteilungen. Der Kunde klagte gegen die Bank. Das Bezirksgericht Zürich verpflichtete mehrere Bankangestellte, vor Gericht als Zeugen auszusagen. Das Bundesgericht sah es anders. Zwar habe jede Person Anspruch auf Auskunft über ihre Personendaten, aber nicht auf Aussagen aus dem Gedächtnis von Zeugen.
Bundesgericht, Urteil 4A_125/2020 vom 10. Dezember 2020
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