Eine saldo-Leserin mietete bei Au­to­vermieter Sixt in Basel für ­einen Tag einen Lieferwagen. Bei der Rückgabe beanstandete Sixt einen Schaden am Seitenspiegel und forderte für die Reparatur happige 502 Franken. 

Die Bernerin bestritt die Beschädigung nicht. Sie weigerte sich aber, die hohe Rechnung zu bezahlen. Denn Sixt hatte den Schaden nicht reparieren lassen. Die Kundin wäre aber bereit gewesen, für die entstandene Wertminderung zu zahlen.

Damit war Sixt nicht einverstanden. Sprecherin Stefanie Seidlitz: «Es steht dem Vermieter zu, selbst zu bestimmen, ob und wann der Schaden repariert wird.» Trotzdem reduzierte die Firma die Rechnung «aus Kulanz» auf 329 Franken. 

Stephan Heiniger, Leiter saldo-­Rechtsberatung sagt: «Verzichtet die ­Vermietung auf die Reparatur eines Schadens, darf sie nur den Wertverlust des Autos sowie eine Entschädigung für den Aufwand fordern.» 

Tipp: Wer bei der Rückgabe ­eines Mietwagens Kosten vermeiden will, sollte möglichst eine Versicherung ohne Selbstbehalt abschlies­sen. Und: das Auto vor der Abfahrt ­immer genau inspizieren, allfällige Schäden fotografieren und diese im Übergabeprotokoll des Vermieters festhalten.