Ein Autofahrer fuhr in Basel auf der Auto­bahn mit 65 km/h und einem Abstand von 0,55 Sekunden zum vorausfahrenden Auto. Das entspricht zehn Metern Distanz. Gemäss Bundesgericht müssen Lenker einen Abstand von mindestens zwei Sekunden einhalten. Ein Abstand von weniger als 0,6 Sekunden stelle eine grobe Verkehrsregelverletzung dar. Alle Instanzen verurteilten den Mann deshalb mit einer Busse von 3000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 15 900 Franken. Der Fahrer argumentierte vergeblich, sein Auto verfüge über ein Assistenzsystem, das bei Gefahr automatisch eine Bremsung einleite.

Bundesgericht, Urteil 6B_1037/2020 vom 20. Dezember 2021