Eine Fabrikarbeiterin aus dem Kanton Aargau verlor bei der Arbeit an einer Stanzmaschine drei Finger der rechten Hand. Seither kann sie diese nur noch teilweise benutzen. Dafür erhielt sie von der Suva eine einmalige Entschädigung von 12,5 Prozent des Jahreslohns sowie eine monatliche Rente von 20 Prozent des Lohns. Die Frau forderte zusätzliches Geld für eine psychische Erkrankung, an der sie seit dem Unfall wegen der verstümmelten Hand leide. Damit blitzte sie vom Sozialversicherungsgericht bis zum Bundesgericht bei allen ­Instanzen ab: Der Unfall sei nicht so gravierend gewesen, dass eine solche Forderung gerechtfertigt wäre.

Bundesgericht, Urteil 8C_609/2020 vom 18. März 2021