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saldo 04/2025
05.03.2025
Nein. Auch Angestellte, die Pikettdienst leisten, haben eine tägliche Ruhezeit von total 11 Stunden zugut. Wird die Ruhezeit durch Einsätze unterbrochen, muss sie entsprechend verlängert werden. Und wenn durch die Piketteinsätze nicht mindestens einmal mindestens 4 Stunden Pause am Stück bezogen werden können, muss im Anschluss an den letzten Einsatz die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden nachgewährt werden. Vorher darf die Arbeit nicht wieder aufgenommen werden. Ein «Merkblatt zum Pikettdienst» mit Beispielen finden Sie hier.
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