Der Geschäftsführer eines Zügelunternehmens und sein Kunde haben sich nichts mehr zu sagen. Beide starren nur noch gebannt auf ihre Unterlagen. Als die Einzelrichterin am Bezirksgericht ­Meilen ZH sie in den Gerichtssaal ­bittet, scheinen sie erleichtert zu sein, dass es endlich losgeht.

Der Geschäftsführer kommt gleich zur Sache: Er verlangt 4828 Franken. Vier seiner Angestellten hätten an zwei Tagen 20,5 Stunden gearbeitet, um den Hausrat des ...