Ein Mann aus dem Kanton Baselland zahlt Alimente für seine Ex-Frau und sein Kind. Er führt ein Restaurant. Von Februar bis Oktober 2020 hatte er wegen der Corona-Massnahmen der ­Behörden ein rund 20 Prozent tieferes Einkommen. Er beantragte beim Zivilgericht Arlesheim BL erfolgreich eine Reduktion der Alimente. Dagegen beschwerte sich die Frau beim Kantons­gericht Baselland. Es hiess ihre Beschwerde gut. Bei tiefen Ein­kommen
sei eine Reduktion des ­Einkommens ­bereits ab fünf Monaten zu berück­sichtigen. Doch der Wirt habe eine Kurzarbeitsentschädigung und ­einen Soforthilfebeitrag ­beantragen ­können.

Kantonsgericht Baselland, Urteil 410 20 173 vom 22. September 2020