Die Stimmung im Saal des Bezirksgerichts Pfäffikon ZH ist gehässig, einmal fällt vom Anwalt des Klägers das Wort «Vollpfosten». Der Beklagte bezieht das auf sich, sein Anwalt muss die Wogen glätten.

Der Beklagte hatte vor gut eineinhalb Jahren sein Auto in einem Zürcher Parkhaus unbefugt auf einem privaten Parkplatz abgestellt. Nach rund 60-minütiger Abwesenheit kehrte er zu seinem Fahrzeug zurück. Dabei beobachtete der Wagenbesitz...