Eine Autofahrerin parkierte in Luzern. Sie zahlte eine Parkgebühr, überschritt aber die Parkzeit. Der Kanton Luzern als Eigentümer der Parkplätze verzeigte die Frau. Auf dem Areal gelte ein amtliches Parkverbot für alle, welche die Parkgebühr nicht zahlen. Die Staatsanwaltschaft büsste die Frau mit 60 Franken. Ausserdem musste sie 800 Franken Verfahrensgebühr und 50 Franken Entschädigung an den Kanton zahlen. Die Autofahrerin erhielt vor Bundesgericht recht: Gemäss eidgenössischer Ordnungsbussenverordnung ist in solchen Fällen nur ­eine Ordnungsbusse von 40 Franken zu zahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_384/2020 vom 23. August 2021