Gemäss der «Schweizer Pensions­kassenstudie 2020» der ZKB-Tochter Swisscanto treten 50 Prozent der ­Angestellten vor dem vorgesehenen Rücktrittsalter in den Ruhestand. Freiwillig, oder weil sie ihre Stelle verlieren. 

Ein 62-jähriger saldo-Leser ist in dieser ­Situation. Wegen der unfreiwilligen Früh­pensionierung sitzt er mit seinen Vorsorgegeldern in der Falle. Er schloss vor 30 Jahren als Swissair-Mitarbeiter eine 3a-Lebens­versicherung ab. Dazu überredet hatte ihn ein AWD-Verkäufer (heute Swiss Life Select). Nach dem Verlust der Stelle darf er nun nicht mehr in die 3. Säule einzahlen. Dies ist nur Erwerbstätigen gestattet. Er könnte die Police zwar künden. Doch dann würde er wegen des schlechten Rückkaufswerts viel weniger erhalten, als er in all den Jahren einzahlte – und auch weniger als den zu Vertragsbeginn garantierten Betrag.

Zu diesem Verlust käme ein weiterer ­Nachteil von 3a-Policen: Das ganze Ersparte würde innerhalb eines Jahres ausbezahlt. So zahlt er höhere Steuern, als wenn er den Bezug über mehrere Jahre staffeln könnte. Das ist bei einer Lebensversicherung aber nicht möglich.

Hätte der Leser sein 3a-Geld in eine Bankstiftung einbezahlt, hätte die Frühpensio­nierung für den Wert seiner Vorsorgegelder keine negativen Konsequenzen. Er könnte seine 3a-Gelder sogar weiterhin für sich ­arbeiten lassen. Denn Männer dürfen ihre 3a-Konten bis zum 65. Altersjahr behalten, Frauen bis zum 64. Altersjahr. Dies gilt auch bei Frühpensionierungen. Und wer mehr als ein 3a-Konto eröffnet hat, kann dank gestaffeltem Bezug obendrein Steuern sparen.