1 Wie erfährt man, wem das Nachbargrundstück gehört?

Das erfährt man vom zuständigen Grundbuchamt. Im Grundbuch sind alle Grundstücke und ihre Eigentümer aufgeführt.

2 Kann man sich wehren, wenn Bäume oder Sträucher des Nachbarn stören? 

Ja. Die Kantone bestimmen die Grenz­abstände, die mindestens eingehalten ­werden müssen. Hält ein ­Eige...