1. Dürfen Schüler in den Ferien arbeiten?

Es hängt vom Alter ab: 13- und 14-jährige Schüler dürfen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche ar­beiten. Schüler zwischen 15 und 18 dürfen nicht länger arbeiten als ­andere Angestellte, höchstens aber 9 Stunden pro Tag. 

  1. Dürfen Schüler während der ganzen Ferienzeit arbeiten?

Bei 13- und 14-Jährigen darf der Job höchstens die halbe Dauer der Schulferien ausmachen. 15- bis 18-Jährige dürfen während der ganzen Ferien arbeiten.  

  1. Ist jede Arbeit zumutbar?

Nein. 13- und 14-Jährige dürfen nur leichte Arbeiten ausführen. 15- bis 18-Jährige dürfen anstrengende Arbeiten verrichten, aber keine gefährlichen. Verboten sind beispielsweise sehr lärmige Tätigkeiten oder Arbeiten, die Spezialkenntnisse verlangen, etwa an Maschinen oder mit Chemikalien. 

  1. Sind Arbeiten am Abend erlaubt?

Für 13- und 14-jährige Schüler nicht, für 15-Jährige bis 20 und ältere bis 22 Uhr. 

  1. Dürfen 15-Jährige in einem Café arbeiten?

Nein. Unter 16-Jährige dürfen weder in Hotels, Restaurants noch Cafés Gäste bedienen, ausser in der Lehre oder Schnupperlehre. Allen Jugendlichen bis und mit 17 Jahren ist die Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Discos und Bars verboten.

  1. Muss ein Vertrag über einen Ferienjob schriftlich sein?

Nein. Ein gültiger Arbeitsvertrag kann auch durch eine mündliche Vereinbarung gültig zustande kommen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten mindestens der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeiten sowie der Lohn schriftlich geregelt sein.

  1. Können Minderjährige den Vertrag alleine abschliessen?

Nein. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der ­Eltern nötig. Die Eltern können die Zustimmung ausdrücklich erteilen oder durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen, dass sie mit dem Vertragsabschluss einverstanden sind.

  1. Mit welchen Sozialabzügen ist zu rechnen? 

Grundsätzlich sind keine Sozialabzüge geschuldet. AHV/IV/EO ist erst ab dem 1. Januar des Jahres zu entrichten, in dem ein Schüler 18 Jahre alt wird. 

  1. Sind Schüler gegen Unfall versichert?

Ja, gegen Unfälle während der Arbeit sind alle Schüler über den Betrieb versichert, gegen Freizeitunfälle jedoch nur, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Die medizinische Pflege ist dann aber über die eigene Krankenkasse abgedeckt.

  1. Entstehen Ferien-ansprüche für Arbeit in den Schulferien? 

Ja. Unter 20-Jährige haben fünf Wochen Ferien zugut. Da der Ferienanspruch bei kurzen Einsätzen oft nicht in Freitagen bezogen werden kann, darf er ausbebezahlt werden. Bei unter 20-Jährigen ergibt sich ein Zuschlag von 10,64 Prozent auf dem vereinbarten Lohn.