1. Wann muss man eine Rechnung zahlen?

Das Gesetz kennt keine bestimmte Zahlungsfrist. Deshalb gilt in erster Linie, was per Vertrag abgemacht wurde. Fehlt eine vertragliche Zahlungsfrist, gilt, was üblich ist – in der Schweiz sind das 30 Tage. 

  1. Hat man Anspruch auf Skonto bei Bezahlung in der gesetzten Frist?

Nein. Das Gesetz kennt keinen Skontoabzug, also einen Rabatt auf die Forderung bei rechtzeitiger Begleichung der Schuld. Per Vertrag kann man aber einen Skontoabzug vereinbaren. 

  1. Darf man Schulden in Raten zahlen?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlungen. Der Gläubiger muss also damit einverstanden sein. Ohne seine Genehmigung sind Schulden sofort und in vollem Umfang zu zahlen. 

  1. Läuft die Zahlungs­frist bei per Post zu­gestellten Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Rechnungsausstellung oder des Empfangs?

Sie läuft vom Zeitpunkt des Empfangs an. Anders ist es nur, wenn dies vertraglich so abgemacht wurde.

  1. Muss das Geld am letzten Tag der Frist eingezahlt sein oder bereits auf dem Konto des Gläubigers liegen?

Es kommt auf die Zahlungsart an. Bei Bank- oder Postüberweisungen muss der geschuldete Betrag bei Ablauf der Frist auf dem Konto des Gläubigers eingegangen sein. Bei Einzahlung am Postschalter genügt es laut Bundesgericht, dass der Betrag am letzten Tag der Frist am Schalter eingezahlt wird. 

  1. Muss Verzugs­zinsen zahlen, wer die Zah­lungs­frist verpasst? 

In der Regel nicht. Denn im Normalfall muss der Gläubiger den Schuldner zuerst mahnen. Verzugszins ist dann erst ab Erhalt der Mahnung geschuldet. 

  1. Wie hoch ist der Ver­zugs­zins?

Laut Gesetz dürfen Gläubiger 5 Prozent Verzugszins im Jahr verlangen. Vertraglich kann aber eine andere Zinshöhe vereinbart werden.

  1. Kann der Gläubiger eine Mahngebühr ver­lan­gen?

Grundsätzlich nicht. Eine solche ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist. So darf etwa die Billag laut Fernmeldegesetz beim Inkasso von Radio- und Fernsehgebühren 5 Franken Gebühr pro Mahnung verlangen.

  1. Wer muss die Kosten einer Inkassofirma zahlen, wenn ein Schuldner nicht zahlt?

Derjenige, welcher der Inkassofirma den Auftrag gibt – also der Gläubiger. Diese Kosten dürfen laut Gesetz nicht auf den Schuldner abgewälzt werden.

  1. Warum machen viele Inkassobüros dennoch einen Verzugsschaden geltend?

Laut Gesetz darf ein Verzugsschaden nur dann gefordert werden, wenn die Verzugszinsen nicht ausreichen, um den finanziellen Nachteil der zu späten Zahlung auszugleichen. Das ist zurzeit kaum denkbar. Denn Gläubiger erhalten für Guthaben auf ihrem Bank- oder Postkonto kaum noch Zins. Deshalb sind sie mit einem Verzugszins von 5 Prozent sehr gut bedient.