Eine Frau aus dem Waadtland reichte nach 42 Jahren Ehe die Scheidung ein. Die beiden Kinder waren längst er­wachsen. Pro Monat ­verdiente sie bis zu 9500 Franken. Der Mann arbeitete als selbständiger ­Gipser mit einem durchschnittlichen Monatslohn von 1333 Franken. In der Scheidung forderte er einen angemessenen Teil an der Pensionskasse der Frau. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen seine Forderung ab. Grund: Er habe seine Unterhaltspflicht schwer vernachlässigt. Er habe seine Frau und die Kinder misshandelt und beim Glücksspiel Geld verprasst. Seine Frau habe die Kinder allein grossgezogen und die Familie ernährt. In solchen Fällen könne das ­Gericht auf den Ausgleich der beruflichen Vorsorge verzichten. 

Bundesgericht Urteil 5A_443/2018 vom 6. November 2018.