Subventionsskandal bei der Postauto Schweiz AG, Datenklau bei der Swisscom, Pannensoftware bei den SBB, Hausdurchsuchungen bei der Ruag: In jüngster Zeit machten mehrere Bundesbetriebe unrühmliche Schlagzeilen. 

Dennoch gabs letztes Jahr wieder reichlich Geld für die Chefs dieser Bundesbetriebe: Rund 5,33 Millionen Franken flossen gesamthaft auf die Lohnkonten der Geschäftsführer von Swisscom, SBB, Post, Postfinance und Ruag – fast 640 000 Franken mehr als fünf Jahre zuvor (siehe Tabelle). Topverdiener mit über 1,7 Millionen Franken war einmal mehr Swisscom-Chef Urs Schaeppi. Sein Gehalt legte gegenüber dem Vorjahr um 16 000 Franken zu. SBB-Chef Andreas Meyer und Post- Chefin Susanne Ruoff verdienten zwar weniger als 2016, ihr Lohn erreichte aber noch immer je rund 1 Million Franken.

Im Durchschnitt verdienten die Chefs der fünf Bundesbetriebe von 2013 bis 2017 jährlich gut 1 Mil­lion, die übrigen Geschäfts­leitungsmitglieder über 540 000 Franken. Zum Vergleich: Ein Bundesrat erhält einen Jahreslohn von rund 475 000 Franken.

Ständerat lehnte Lohndeckel klar ab 

Vergangenen Dezember sah es plötzlich danach aus, als könnten die überhöhten Kadersaläre in den Bundesbetrieben bald Geschichte sein. Der Nationalrat nahm damals mit 111 zu 74 Stimmen einen Vorstoss des Berner SP-Vertreters Corrado Pardini an. Ziel war, «dass in allen Betrieben, bei denen der Bund Haupteigner oder Mehrheitsaktionär ist, der höchste Lohn 500 000 Franken nicht übersteigt».

Pardini kupferte damit eine Forderung der vom K-Tipp lancierten Volks­initiative «Pro Service pu­blic» ab. Diese hatte nach ­einer massiven Nein-Kampagne des Bundes und fast aller Parteien im Juni 2016 bei den Stimmenden keine Mehrheit gefunden. Sie war auch von Pardini heftig bekämpft worden.

Doch der Ständerat versenkte Pardinis Vorstoss Ende Februar mit 34 zu 8 Stimmen. Und das, obwohl praktisch jeder Redner in der Debatte vorgab, den Handlungsbedarf erkannt zu haben.

Als Ausrede für ihr Nein dienten vielen Ständeräten zwei andere Vorstösse, mit denen die Grössenordnung der Chef­löhne näher de­finiert werden soll. Mit ­ihnen beschäftigt sich zurzeit eine Kommission des Nationalrats. Ob und auf welcher Höhe daraus eine Obergrenze für Kader­löhne resultiert, ist ­offen. So heisst es in einem Vorstoss, dass die Vergütungen in den Bundesbetrieben «in einem angemessenen Verhältnis zur Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie zum Lohngefüge des Personalkörpers stehen» sollten. Das lässt keine deutliche Reduktion der Cheflöhne erwarten.