1 Darf der Führerausweis entzogen werden, ohne dass man Verkehrsregeln verletzt hat?

Ja. Autofahrer müssen generell in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu lenken. Das erfordert ein gewisses Mass an körperlicher und geistiger Gesundheit. Zudem muss der Charakter eines Lenkers gewährleisten, dass auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen wird und die Verkehrs­regeln eingehalten werden. Wer diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, muss mit dem Verlust des Ausweises rechnen.

2 Gelten diese Voraussetzungen generell – auch wenn man nicht fährt?

Ja. Rechtlich wird zwischen Fahrfähigkeit und Fahreignung unterschieden. Fahrfähigkeit bezieht sich auf eine konkrete Fahrt. Sie kann vorübergehend entfallen, etwa wegen Alkoholkonsum oder Übermüdung. Die Fahreignung dagegen muss dauerhaft gegeben sein – unabhängig von einer konkreten Fahrt. Andernfalls muss man den Ausweis abgeben.

3 Welche gesundheitlichen Probleme können zum Ausweisentzug führen?

Das können körperliche oder psychische Erkrankungen sein, aber auch Medikamentensucht oder Altersbeschwerden. 

4 Welche charakterlichen Probleme können zum definitiven Verlust des Ausweises führen?

Laut der Praxis des Bundesgerichts können wiederholte Rücksichtslosigkeit oder ungewöhnlich aggressives Verhalten gegenüber Polizisten «eine unberechenbare Gefahr» im Strassenverkehr darstellen, die zum Ausweisentzug führen kann.

5 Wann wird generell geprüft, ob jemand noch zum Lenken eines Fahrzeugs geeignet ist? 

Wenn Zweifel an der Fahreignung einer ­Person bestehen oder wenn ein bestimmtes Alter erreicht ist. Ab 70 Jahren müssen sich Fahrzeuglenker alle zwei Jahre vertrauens­ärztlich untersuchen lassen. Der Abstand der Untersuchungen kann je nach Gesundheitszustand auch verkürzt werden. 

6 Wie können Zweifel an der Fahr­eignung entstehen?

Zum Beispiel wenn eine Person mit mehr als 1,6 Gewichtspromille Alkohol Auto fährt oder bei rücksichtslosem Verhalten im Stras­senverkehr. Wer regelmässig harte Betäubungsmittel wie Kokain, Heroin oder Morphin konsumiert oder alkoholabhängig ist, kann auch unabhängig vom Autofahren auf seine Fahreignung überprüft werden. Ärzte oder die IV-Stellen dürfen den Behörden Patienten melden, die in ihren Augen nicht mehr in der Lage sind, ein Auto zu lenken. 

7 Wer untersucht, ob jemand die Voraussetzungen noch erfüllt?

Die Strassenverkehrsbehörde beauftragt dazu spezialisierte Ärzte wie Psychiater, Neurologen, Kardiologen usw.

8 Wer bezahlt diese Untersuchung?

Immer der Inhaber des Führeraus­weises – selbst wenn die medizinische ­Untersuchung schliesslich ergibt, dass er durchaus noch in der Lage ist, ein Auto zu lenken. Die kantonale Behörde darf für die ärztliche Beurteilung einen Vorschuss verlangen.

9 Darf der Ausweis schon während dieser Untersuchung entzogen werden?

Ja. Bestehen seitens der Behörde ernsthafte Zweifel an der Fahreignung, wird der Ausweis vorsorglich entzogen. Ein solcher Entscheid kann zwar mit Beschwerde angefochten werden. Der Weiterzug hat aber keine aufschiebende Wirkung. 

10 Gibt es eine Maximaldauer für den Entzug?

Nein. Der Ausweis wird grundsätzlich für unbestimmte Zeit entzogen. Fällt der Grund für den Entzug dahin, kann man die Wiedererteilung des Ausweises beantragen. In Ausnahmefällen kann der Ausweis für immer entzogen werden.