Wer online gefährliche Produkte verkauft, muss in «allgemeinverständlicher und deutlich lesbarer Form auf die gefährlichen Eigenschaften hinweisen». Das steht in der Chemikalienverordnung. 

Doch nicht alle Internethändler halten sich an die Hinweispflicht. Das zeigt eine Stichprobe von saldo: Der Onlineshop Galaxus.ch etwa verkauft den Spinnenspray «Finito» ohne Gefahrenhinweise. Der Spray enthält den Wirkstoff Permethrin. Das ­Insektizid kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Der Onlineshop Siroop.ch bietet ohne jede Warnung «Sprayplast Abziehlack Schwarz matt» an – mit einem extrem entzündbaren Aerosol. Buchmann.ch verkauft den Sekundenkleber «Cyanolit Ultraflex 3g». Dieser kann Hautreizungen verursachen. Doch einen Hinweis darauf gibt es auf der Website nicht.

Immerhin: Nach der Anfrage von saldo haben Galaxus und Siroop die Produkte aus dem Sortiment genommen oder besser ­beschrieben. Buchmann.ch warnt weiter­hin nicht vor den Gefahren des Sekunden­klebers.

Zuständig für die Kontrolle der Anpreisungen sind die kantonalen Chemiefach­stellen. Wer in einem Schweizer Onlineshop ein Produkt ohne Gefahrenhinweise entdeckt, kann dies melden. Adressen der Fachstellen: www.chemsuisse.ch/de/fachstellen