Die Swisscom schickte im Frühling vielen Kunden einen neuen Vertrag fürs Festnetz. Laut diesem kann sie künftig zusätzliche persönliche Daten der Kunden sammeln und für Werbezwecke verkaufen (K-Tipp 6/2017). In den letzten Wochen erhielten mehrere K-Tipp-­Leser die Kündigung, weil sie die Vertrags­änderung nicht akzeptiert hatten.

Brisant: Dem K-Tipp liegen Fälle vor, bei denen die Swisscom mit Kündigung vom 30. Mai den Vertrag schon per 30. Juni auflösen will. Damit hält sich die Telecom­firma nicht an die eigene Kündigungsfrist. Diese beträgt nämlich zwei Monate. Sprecherin Sabrina Hubacher sagt auf Anfrage, es handle sich um ein Versehen.

Tipps:

Die Swisscom ist verpflichtet, während der Kündigungsfrist von zwei Monaten ihre Leistungen ­weiter zu erbringen.

Wenn Sie möglichst schnell die Telecomfirma wechseln wollen, müssen Sie nichts tun: Der Vertrag endet auf das von der Swisscom erwähnte Datum. 

Mit einem Wechsel der Telecomfirma können Sie Geld sparen. Das zeigt der aktuelle Preisvergleich fürs Festnetz auf Seite 38.