Gefährdete Velofahrer

Der deutsche Verband der Autoversicherer fordert in einer Studie, neue Automodelle künftig besser auszurüsten, um Velofahrer bei einem Aufprall zu schützen. Laut der Studie profitieren Velofahrer bei Unfällen bisher kaum von der neuen Sicherheitstechnik für Fussgänger, die viele Autohersteller inzwischen verbessert haben  (saldo 17/13). Der Verband fordert eine se­rien­mässige Ausstattung neuer Autos mit einer automatischen Notbremse, die Velofahrer erkennt. Sinnvoll wäre der Einbau eines Airbags, der die Windschutzscheibenrahmen abdeckt und so das Kopfverletzungs­risiko verringert. Die Studie zeigt, dass in über 80 Prozent der Fälle die Velofahrer auf die Front prallen und sich oft am Kopf verletzen.  

Bundesamt verstösst gegen eigene Regeln

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat Ende 2014 das umstrittene Insektizid Ephosin im Kartoffelbau zugelassen (saldo 15/15). Bei der Bewilligung des Gifts unterläuft das Amt die eigenen Regeln des ökologischen Leistungsnachweises: Laut diesen müssen Bauern zu­erst stets präventive Massnahmen durchführen, bevor sie Gift einsetzen. 

In der Praxis bekommen Bauern aber nur dann eine Bewilligung für den Einsatz von Ephosin, wenn sie im Antragsformular im Internet angeben, solche präventiven Massnahmen nicht vorgenommen zu haben. Für Andreas Bosshard von der Vereinigung Vision Landwirtschaft «verstösst das Bundesamt damit eklatant gegen ein Grundprinzip des ökologischen Leistungsnachweises». 

Das Bundesamt äussert sich auf Anfrage nicht konkret zum Vorwurf: Ephosin sei «nur eine ergänzende Massnah­me». Produzenten wüssten, dass ein präventives Vorgehen nötig sei. 

Strafbar: Verkürzung der Lebensdauer 

Viele Firmen bauen bei Elektrogeräten Teile ein, die sich schneller abnutzen (saldo 5/12, 7/13). Kaum ist die Garantie abgelaufen, gibt das Gerät den Geist auf. In Frankreich ist diese Praxis strafbar. Hersteller, denen eine absichtliche Verkürzung der Lebensdauer nachgewiesen werden kann, können wegen Betrugs verurteilt werden. Es drohen Haftstrafen von bis zu zwei Jah­ren oder Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro.