Die Begünstigung im Bereich der 3. Säule ist vorgegeben:

  1. Der überlebende Ehegatte
  2. Kinder und Konkubinatspartner
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Die übrigen Erben.

Zudem heisst es in der entsprechenden Gesetzesverordnung, dass 3a-Sparer die Reihenfolge bei den Punkten 3. bis 5. ­ändern können. Für Sie heisst das: Falls Sie verheiratet sind oder Kinder haben, geht Ihre Schwester grundsätzlich leer aus. Falls Sie ledig und kinderlos sind, gehen Ihre Eltern im Prinzip vor – aber Sie können Ihre Schwester vor die Eltern setzen. Das können Sie mit ­einem Brief an die 3.-Säule-Bankstiftung so regeln. Falls Sie mehrere Geschwister haben, können Sie festlegen, dass Ihre Schwester alles erhalten soll.

Weil diesbezüglich eine ­gewisse Rechtsunsicherheit besteht, sollten Sie vorsichtshalber die Begünstigung Ihrer Schwester auch noch in der Form eines eigenhändigen Testaments bestätigen.