Nein. Es gibt einige kleine Unterschiede:


AHV und Pensions­kasse

Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Denn hier sind Jugendliche erst ab dem 1. Januar nach ­ihrem 17. Geburtstag ver­sicherungspflichtig.


Unfallversicherung


Hier gilt das Gleiche wie bei erwachsenen Angestellten: Die Berufsunfallver­sicherung ist obligatorisch – und die Prämien muss der Arbeitgeber zahlen.

Für Unfälle in der Freizeit sind Angestellte nur versichert, wenn sie pro Woche mehr als acht Stunden arbeiten. Diesen Prämienanteil können Arbeitgeber den Angestellten vom Lohn abziehen – auch bei Ferienjobbern.

Achtung: Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst ab 15 beschäftigt werden. Leichte Arbeiten, Botengänge usw. dürfen Jugendliche allerdings schon ab 13 Jahren verrichten. Die Arbeitszeit darf neun ­Stunden am Tag nicht übersteigen, Sonntagsarbeit ist nicht erlaubt.