Die SBB haben Kunden im Visier, die das Generalabo (GA) nicht für ein Jahr im Voraus zahlen, sondern im Monatsabo beziehen. Selbst Kunden, die schon jahrelang ein solches GA haben und stets bezahlten, werden auf ihre Bonität geprüft. Das musste auch ein langjähriger GA-Kunde aus Bern erleben, dem die SBB plötzlich kein GA mehr auf Monatsbasis verkaufen wollten.

Die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben die SBB an Swiss Post Solutions (SPS) ausgelagert, eine Tochter der Schweizerischen Post. Die SPS wiederum beauftragt die Inkassofirma Intrum Justitia mit der Lieferung der Daten. Die Folge: Bescheinigt Intrum jemandem eine schlechte Bonität, verweigert die SBB das GA. Der betroffene GA-Kunde war bei der Inkassofirma als schlechter Zahler vermerkt, weil er sich einmal geweigert hatte, einen rechtlich unzulässigen von Intrum erhobenen Zuschlag von 60 Franken zu berappen.

Das Unternehmen Intrum ist dafür bekannt, dass es beim Inkasso von Rechnungen im Gesetz nicht vorgesehene Verzugsgebühren verlangt (saldo 20/10). Weder die SBB noch die Post wollten zur Qualität der Bonitätsauskünfte von Intrum Justitia Stellung beziehen.