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Artikel | saldo 01/2012

Meldepflicht: Busse nach Zusammen­stoss mit Hund

Ein Autofahrer überfuhr morgens um 3 Uhr auf der Autobahn zwischen Wa­len­stadt und Flums SG einen Hund. Obwohl er sein Nummernschild verlor, fuhr er bis Vaduz FL weiter und meldete den Unfall erst am nächsten Morgen der Polizei. Das Kreisgericht Werdenberg-Sargans büsste ihn deshalb wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall und Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs mit 800 Franken. Laut Bundesgericht zu Recht: Wer mit einem Tier kollidiere, müsse anhalten – oder die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen und die Polizei in­for­mie­ren. Der Gebüsste hätte zudem bemerken müssen, dass er das Nummernschild verloren hatte.

Bundesgericht, Urteil 6B_677/2011 vom 5. Dezember 2011

14. Januar 2012


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