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Einzahlungen in die Säule 3a darf man bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Die im Jahr 2011 geltenden Einzahlungslimiten bleiben auch 2012 gleich: Angestellte mit Pensionskasse dürfen maximal 6682 Franken einzahlen. Leute, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens 33 408 Franken.
09. Dezember 2011
