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Rechnungen von Adressenweb.net: Nicht bezahlen

Die Firma Wigimedia verschickt Rechnungen für nutzlose Einträge in ein Branchenregister.

Rechnungen von Adressenweb.net: Nicht bezahlen

Die österreichische Firma Wigimedia OG versendet Rechnungen für einen Eintrag in das «Business Verzeichnis Schweiz». Mit dem Brief erweckt die Firma den Eindruck, es bestehe bereits ein Auftrag.

Allerdings: So versucht der Registerhai Gewerblern einen teuren Eintrag in ein nutzloses Branchenregister unterzujubeln. Das Verzeichnis der Wigimedia ist im Internet auf Adressenweb.net oder Adressenweb.ch zu finden. Für einen Eintrag verlangt die Firma 299 Euro pro Jahr.

Der K-Tipp rät: In den Papierkorb mit der Rechnung.

Die Wigimedia ist bei weitem nicht die einzige Firma, die mit diesem Trick versucht, an Geld zu kommen. Der K-Tipp warnt auf seiner Website vor diesen Registerhaien.

08. Dezember 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Kommentare (4)

 
  • maeni72 | 03.01.2012, 16:22

    Nerv

    Ich bin leider auch betroffen. Mittlerweilen wird bereits mit einem
    Stempel von Creditreform gedroht, wenn ich nicht zahle. Ich nerve mich
    einfach und denen sollte man mal mit Anzeige wegen Betrug drohen. Aber
    ob das was nützt?

  • werner68 | 03.01.2012, 10:58

    Adressenweb

    Habe genau von dieser Firma 3 Rechnungen erhalten ohne je irgendwas
    bestellt zu haben. Und jetzt haben die noch die Frechheit mit einem
    Inkassobüro zu drohen. UNGLAUBLICH

  • Manfred77 | 12.12.2011, 13:03

    adressenweb

    leider ist das nichts als die Wahrheit! Ich habe von dieser Firma
    die Rechnung erhalten ohne das ich jemals etwas mit Adressenweb
    abgeschlossen haben! Die Rechnung werde ich ganz sicher nicht
    bezahlen.

  • watcher | 09.12.2011, 11:43

    Objektivität wahren!!!

    Die Redakteure verurteilen - auch in anderen Fällen - gerne
    und schnell, ohne die Tatsachen zu prüfen. Wie sieht dieses
    Formular aus? Ist es tatsächlich eine Rechnung? Wie ist die
    Rechtslage? Nun, gerade im Jahre 2011 haben diverse
    Ermittlungsbehörden keine Kritikpunkte an einer solchen
    Geschäftstätigkeit gefunden, so das Untersuchungsrichteramt
    Waadtland am 1. Februar 2011, Die STAWA Bern am 20. Juni 2011, die
    STAWA Genf am 16. November 2011, das Bundesgericht am 26. März
    2010 und das Strafgericht Schwyz am 19. August 2011. Die Redakteure
    eines öffentlichen Magazins sollten sich auch ihres moralischen
    Auftrags erinnern. Der Gerechtigkeitswächter

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