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Das Bundesgericht stellte 2006 fest: Streichen Banken heimlich Provisionen ein, wenn sie für ihre Anlagekunden Wertschriften verkaufen, gehören diese Retrozessionen den Kunden (saldo 1/08). Nun hat mit der Pensionskasse von Siemens Schweiz zum ersten Mal ein institutioneller Anleger dieses Recht erfolgreich vor Bundesgericht erstritten und die Rückgabe von 3,6 Millionen Franken erwirkt. Auch andere Schweizer Pensionskassen dürften Anspruch auf die Rückgabe solcher verdeckten Entschädigungen haben. Tipp: Angestellte sollen von ihren Vertretern im Stiftungsrat der Pensions-kassen verlangen, dass die Retrozessionen von den Banken zurückgefordert werden.
02. Dezember 2011
