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Ein Bluttest bei einem Autofahrer ergab eine Alkoholkonzentration im Blut von 2,05 Promille. Laut Arztbericht bestand Verdacht auf chronischen Alkoholmissbrauch. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich entzog dem Lenker deshalb den Führerausweis auf unbestimmte Zeit und machte die Wiedererteilung von einem verkehrsmedizinischen Gutachten abhängig. Gestützt darauf erhielt er den Ausweis zurück – geknüpft an Alkoholabstinenz, regelmässige Besprechungen und Kontrolluntersuchungen. Dagegen wehrte sich der Mann erfolgreich beim Bundesgericht. Es stellte klar: Ein Sicherheitsentzug und eine medizinische Abklärung seien nur nötig, wenn «ernsthafte Zweifel an der Fahreignung» bestehen. Dies sei erst bei über 2,5 Promille der Fall.
Bundesgericht, Urteil 1C_327/2011 vom 19. Oktober 2011
18. November 2011
