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Eine Verkäuferin der Bekleidungsbranche berichtete mir kürzlich am Telefon, der Chef habe ihr einen Teil des Lohns – nämlich 400 Franken – nicht in Geld, sondern mit Schuhen und Strümpfen ausbezahlt. Dann fragte sie: «Können Sie mir sagen, ob …»
«Nein, das darf Ihr Chef auf keinen Fall!», fiel ich der Verkäuferin ins Wort und belehrte sie: «Solche Tricks sind strikte verboten! Lassen Sie sich das nicht gefallen.»
Die Frau schwieg. Ich meinte, ihr noch mehr Mut zusprechen zu müssen, und malte ihre Zukunft in düsteren Farben: «Können Sie die Miete etwa mit Schuhen bezahlen? Oder die Krankenkassenprämien mit Strümpfen?» Und ich forderte die Geprellte auf, den schäbigen Lohnersatz unverzüglich zurückzugeben und den Lohn auf Franken und Rappen herauszuverlangen.
«Regen Sie sich bitte nicht unnötig auf», beschwichtigte mich schliesslich die Verkäuferin mit ruhiger Stimme. «Ich beklage mich doch gar nicht über meinen Chef – ich will bloss wissen, ob ich den Lohnersatz versteuern muss!»
Da ich darauf nicht gleich die richtigen Worte fand, wurde sie deutlicher: «Ich habe die Schuhe nämlich bereits für 800 Franken weiterverkauft.»
06. November 2011 | Hans Ruedi Schmid
