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Ein Chauffeur verursachte 2004 und 2007 alkoholisiert zwei Unfälle. Nachdem er wieder getrunken hatte, entliess ihn der Arbeitgeber 2008 fristlos. Dagegen wehrte sich der Entlassene erfolgreich: Das Luzerner Arbeitsgericht erachtete die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt und sprach ihm 24 997 Franken Entschädigung zu. Davon zog das Gericht jedoch den vom Arbeitgeber für die Unfälle geltend gemachten Schadenersatz von über 30 000 Franken ab. Laut Luzerner Obergericht und Bundesgericht zu Unrecht: Zwar hatte sich der Arbeitgeber mehrmals vorbehalten, seine Schadenersatzansprüche allenfalls später geltend zu machen – dies hätte er aber bei der letzten Lohnabrechnung nochmals tun müssen.
Bundesgericht, Urteil 4A_351/2011 vom 5. September 2011
06. November 2011
