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Der Zustand eines pflegebedürftigen Luzerners verschlimmerte sich über Wochen und war am Ende lebensbedrohlich. Doch seine Gattin tat nichts. Zudem unterstützte sie ihn nicht finanziell, obwohl sie das Geld des Mannes verwaltete und dazu in der Lage gewesen wäre. Deshalb enterbte der Mann seine Frau. Bevor er sich scheiden lassen konnte, starb er.
Die Ehefrau focht das Testament an, blitzte aber vor allen Instanzen ab. Sie habe «ihre ehelichen Beistandspflichten schwer verletzt», so die Gerichte.
Bundesgericht, Urteil 5A_370/2011 vom 5. September 2011
08. Oktober 2011
