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Wer seinen Hund oder seine Katze in ein EU-Land mitnehmen will, muss das Tier ab Juli zwingend mit einem Mikrochip versehen, der die Identifikation des Tieres erlaubt. Die EU will mit Hilfe des Chips das Tollwutrisiko verringern. Halter müssen zudem bei der Einreise einen Heimtierpass und eine gültige Tollwutimpfung für das Tier vorweisen können. Bei der Einreise nach Grossbritannien, Irland, Schweden und Malta müssen sie auch einen Test über die Wirksamkeit der Impfung dabeihaben. Diese Länder sowie Finnland schreiben eine Behandlung gegen Bandwürmer vor, Irland, Malta und Grossbritannien auch eine Behandlung gegen Zecken.
Das Bundesamt für Veterinärwesen empfiehlt Haltern, die ihr Tier in ein Nicht-EU-Land mitnehmen wollen, sich bei der Vertretung des Landes zu informieren (www.bvet.admin.ch/themen/01614/01879/index.html?lang=de).
06. Juni 2011 | Eric Breitinger, Redaktion saldo
