Ein Mitarbeiter der Kehrichtabfuhr hatte einen 15 Kilogramm schweren Abfallsack in den Müllwagen geworfen und sich dabei einen Riss im Schultermuskel zugezogen. Die Suva sah darin keinen Unfall und lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen wehrte sich der Betroffene erfolgreich beim Verwaltungsgericht Appenzell Ausserrhoden. Doch das Bundesgericht gibt nun wieder der Suva recht: Von einem unfallähnlichen Ereignis sei nur bei Tätigkeiten mit einem «gesteigerten Gefährdungspotenzial» auszugehen. Das Werfen des Sackes sei aber eine all­tägliche Handlung.

Bundesgericht, Urteil 8C_665/2010 vom 10. Januar 2011