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Artikel | saldo 02/2011

Fisch darf nur einmal gefroren sein

Nicht jeder Fisch ist so frisch, wie er scheint. In der EU müssen deshalb seit dem 1. Januar alle «Erzeugnisse aus Fischerei und Aquakultur» Angaben darüber enthalten, ob die abgepackte Ware schon einmal gefroren war. So lassen Händler etwa Forellen oft tiefgekühlt importieren.

Die Schweiz hat 2009 rund 13'000 Tonnen tiefgekühlten Fisch importiert. Das Bundesamt für Gesundheit prüft nun, ob die Schweiz die Regelung übernehmen will. Sprecherin Sabina Helfer: «Eine solche Deklaration dient dem Täuschungsschutz und könnte den Konsumenten als nützliche Zusatzinformation dienen.»

Man überlege sich zudem, die Regelung auf weitere Lebensmittel wie Fleisch auszudehnen. In der Schweiz gibt es bisher nur eine ähnliche Regelung, die allerdings nicht so explizit klar ist.

30. Januar 2011 | Sabine Rindlisbacher, Redaktion saldo


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