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Artikel | K-Geld 06/2010

Banken haften für Normalpost

Viele Banken versenden ihre Bank- und Kreditkarten und ­PIN-Codes nicht mehr per Einschreiben – Kunden müssen für die Diebstahlfolgen aber nicht geradestehen.

Eine Umfrage der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens zeigt: Viele Banken versenden ihre Bank- und Kreditkarten und PINs mit normaler Post statt wie früher per Einschreiben.

Sie sparen damit viel Geld. Neben der Kreditkarten-Herausgeberin Viseca setzen auch UBS, Credit Suisse, Postfinance, Migros Bank sowie die Zürcher und Berner Kantonalbanken auf Normalpost.

Die Banken sehen bei dieser Versandart sogar Vorteile: Leute, die wenig zu Hause seien, müssten die Karten nicht extra auf der Post abholen. Von den angefragten Banken verschickt nur die Bank Coop den PIN-Code eingeschrieben.

Wird die Karte und der Code gestohlen, wälzen Banken den Schaden auf ihre Kunden ab. Das zeigt der Fall einer Kundin der Berner Kantonalbank (BEKB). Ein Dieb stahl aus dem Briefkasten ihre Maestro-Karte samt PIN-Code und hob 6000 Franken ab.

Die BEKB wollte der Kundin nur die Hälfte des Schadens ersetzen. Begründung: Einen juristischen Anspruch auf Schadenersatz gebe es nicht.

Dem widerspricht Thomas Koller, Professor für Privatrecht an der Uni Bern. Wenn es beim Versand per Normalpost zu Diebstahl und Missbrauch komme, müssten die Banken den Schaden übernehmen. Nachdem «Kassensturz» nachgefragt hat, lenkte die BEKB ein.

12. Dezember 2010


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