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Artikel | K-Geld 06/2010

Glücksspiele: Das Steueramt gewinnt fast immer

«Schweizer müssen den Gewinn nicht ­versteuern.» So werben ausländische ­Glücksspiel-Anbieter. Doch das trifft nur auf wenige Kantone und kleine Beträge zu.

Von Lotterien über Sportwetten bis zum Online-Roulette: Glücksspielanbieter, wie die Nord- und Süddeutsche Klassenlotterie, werben damit, dass ihre Gewinne für Ausländer steuerfrei seien. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

An Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlte Spielgewinne sind zwar in Deutschland steuerfrei – nicht aber in der Schweiz. Werden die im Ausland ­erzielten Gewinne nicht in der Steuererklärung deklariert, gilt dies als Steuer­hinterziehung. Die Konsequenz sind Nachsteuern inkl. Zinsen sowie Strafsteuern. Letztere kosten in der Regel noch einmal so viel wie die Nachsteuern.

Der Bund zählt Lotteriegewinne zum Einkommen. Damit unterliegen sie der höchsten Progressionsstufe. Das heisst: Je höher Einkommen und Gewinn, desto stärker steigt die Steuerbelastung.

Dies gilt für die meisten Kantone. Bloss die Kantone BE, JU, SZ, VS und TI besteuern Glücksspielgewinne getrennt vom übrigen Einkommen. In ­einigen Kantonen gibt es für Lotteriegewinne im­mer­hin Freibeträge, die man nicht versteuern muss: Im Wallis und in Bern sind das 5000 Franken, im Jura 4210 Franken, in Neuenburg 4000 Franken und im Aargau 1000 Franken.

Massgeblich für die Steuerdeklaration ist nicht der Zeitpunkt der Gewinnauszahlung, sondern der Spieltag. So wollen die Steuer­behörden vermeiden, dass ein Gewinn in ein Jahr mit tiefem Einkommen verschoben wird, um die Steuerprogression zu brechen.

12. Dezember 2010 | Alex Hämmerli


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Kommentare (1)

 
  • bezaugg | 15.12.2010, 13:44

    poker

    sehr geehrter herr hämmerli

    wie sieht die versteuerungsfrage bei pokergewinnen (online oder live /
    in der schweiz oder im ausland) aus?

    freundliche grüsse
    beat zaugg
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