Acht Juristinnen und Juristen sind täglich in Kontakt mit der Leserschaft. Was hat sie in diesem Jahr am meisten beschäftigt?
Hans Ruedi Schmid: Die Abofallen im Internet sind noch immer der grösste Ärger. Auf Seiten wie www. downloads, www.routenplaner, www.outlets, www.top-of-software usw. werden die Konsumenten mit scheinbar kostenlosen Serviceangeboten gelockt.

Der Trick: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass man damit ein teures Abo löst. Wer dann nicht zahlt, wird von Inkassofirmen und Anwälten mit ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen bedroht.


Wie sollen sich die Betroffenen verhalten?
Auf keinen Fall zahlen – auch wenn die Mahnungen weitergehen. Wir raten zu einem einmaligen eingeschriebenen Brief an die Absender. Darin sollte klargestellt werden, dass kein Vertrag zustande gekommen und die Geldforderung grundlos ist. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Abofallenleger ihre angebliche Forderung vor Gericht einklagten.


Telefonverkäufer sind bekannt dafür, dass sie Leuten Verträge aufschwatzen.
Ja, besonders Ältere melden sich regelmässig bei der saldo-Rechtsberatung. Sie werden am Telefon mit undeutlichen oder irreführenden Informationen getäuscht. So geben sich Verkäufer der Suissephone immer wieder als Vertreter der Swisscom aus.

Auch hier gilt: Nichts zahlen und den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Eine andere Variante: Wenn man eine schriftliche Vertragsbestätigung erhält, kann man innerhalb von sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten.


Hat sich die Belästigung durch Krankenkassen­vermittler reduziert?
Leider nein. Negativ aufgefallen sind hier Makler für die Krankenkasse Groupe Mutuel, die Kunden nachteilige Verträge aufgeschwatzt haben. Die Betroffenen mussten dann höhere Prämien als versprochen zahlen oder konnten nicht auf den angekündigten Termin die Kasse wechseln. Oder der Vertrag galt nicht für die ganze Familie, obwohl das mündlich so gesagt wurde.


In den letzten Jahren führte stets Cablecom die Liste der Konsumentenärgernisse an. Wie sieht es dieses Jahr aus?
Cablecom hat den Spitzenplatz verloren. Es gelingt dem Unternehmen aber nach wie vor nicht, alle Reklamationen kundenfreundlich zu bearbeiten. Wir hatten etwa viele Anfragen von Leuten, die auf schriftliche Reklamationen gar keine Antwort erhielten. Auch angeblich nicht termingerechte Vertragsauflösungen führen immer wieder zu Problemen.


Welche weiteren Unternehmen fielen dieses Jahr besonders negativ auf?
Zu ihnen gehört Sunrise – besonders jetzt gegen Jahresende. Hier haben fehlerhafte Rechnungen zu viel Unsicherheit geführt. Geärgert hat viele Sunrise-Kunden zudem, dass ihre Dienste häufig nicht zum vereinbarten Termin auf- oder abgeschaltet wurden. Und generell gilt hier wie bei Cablecom: Der Kundenservice ist nur schlecht erreichbar, und er gibt oft keine Rückmeldung.


Die Inkassofirma Intrum Justitia war neben Cablecom ein Dauergast auf der Liste. Auch dieses Jahr?
Ja, aber auch Inkassofirmen wie Infoscore oder Arco Inkasso bereiteten den Leserinnen und Lesern Sorgen. Die Inkassofirmen fordern oft Beträge, die gar nicht geschuldet sind. Dabei verlangen sie überrissene Inkassogebühren und angebliche Verzugsschäden.


Solche Inkassogebühren muss man nicht zahlen?
Nein, bezahlt werden muss nur die Grundforderung, falls sie berechtigt ist. Dazu je nach Zahlungsdatum ein Verzugszins von maximal 5 Prozent ab der ersten Mahnung.