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Artikel | saldo 16/2010

Telefonverkauf: Provision muss angemessen sein

Ein Angestellter verkaufte auf Provisionsbasis via Telefon Wein. So kam er auf rund 940 Franken im Monat. Der Arbeitgeber zahlte ihm aber 4000 Franken pro Monat aus. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Betrieb den zu viel bezahlten Lohn zurück. Ohne Er­folg: Das Arbeitsgericht Zürich befand, dass der Lohn zwar ausschliesslich aus einer Provision bestehen dürfe. Diese müsse jedoch ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit darstellen. Das sei bei 4000 Franken der Fall.

Arbeitsgericht Zürich, AG090018 vom 22. September 2009 (vom Obergericht des Kantons Zürich bestätigt; LA090019 vom 13. Januar 2010)

11. Oktober 2010


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