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Rechtsanwalt Olaf Tank treibt es immer bunter: Jetzt will er für angebliche Online-Dienste sogar bei Personen abkassieren, die gar keinen Internet-Anschluss haben.
Peter Pünter (Name geändert) aus Interlaken BE ist 64 Jahre alt. Der Berner Oberländer besitzt zwar einen Computer, aber einen Internetanschluss hat er nicht.
Es ist also ausgeschlossen, dass er am 27. Juli von seinem Gerät aus im World Wide Web surfte und dabei eine Software herunterlud. Genau das behauptet aber der deutsche Inkassoanwalt Olaf Tank. Und er schickte Pünter eine Mahnung über 138 Euro.
Geldforderungen sind nicht gerechtfertigt
Offenbar versucht Tank nun auch Geld bei willkürlich ausgewählten Schweizern einzutreiben. In der Stadt Basel gelangten in den letzten Tagen gleich mehrere Betroffene an die Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Peter Gill bestätigt.
«Bei den Geldforderungen des Rechtsanwalts und der angegebenen Firma Antassia GmbH handelt es sich um den Tatbestand eines versuchten Betrugs mit der sogenannten «Abzockerfalle»», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung.
Tank treibt sein Unwesen seit Jahren. Auf der Redaktion des K-Tipp stapeln sich die ungerechtfertigten Forderungen. Seine bevorzugte Masche: Er treibt das Geld für Anbieter dubioser Websites ein. Auf diesen werden vermeintliche Gratis-Dienste angeboten. Dass Kosten anfallen, meist 96 Euro, steht bloss irgendwo im Kleingedruckten.
Doch aufgepasst: Wer seine Adresse eingibt und abschickt, ist bereits in die Falle getappt. Für diese Machenschaften ist Tank im Februar vom Amtsgericht Marburg (D) wegen Beihilfe zu versuchtem Betrug rechtskräftig verurteilt worden. Der K-Tipp hat die Vorwürfe an Tank gefaxt; es kam keine Antwort. Der K-Tipp rät deshalb: Post von Olaf Tank gehört in den Papierkorb.
Die laufend aktualisierte Liste der berüchtigten Abofallen finden Sie auf www.ktipp.ch.
02. Oktober 2010 | Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp
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