|
(0) |
Doppelte Gebühr verlangt
Fr. 2058.35 soll ein K-Tipp-Leser der Billag nachträglich zahlen. Grund: Er hat 2005 die Wohnung aufgegeben und vergessen, die Inkassostelle für Fernseh- und Radiogebühren darüber zu informieren. Danach wohnte er bei den Eltern, die bereits Billag-Gebühren bezahlten.
Seit Januar 2009 hat der Betroffene wieder eine eigene Wohnung. Vorschriftsgemäss meldete er sich bei der Billag an – und bekam eine überraschende Rechnung präsentiert: Über 2000 Franken für Gebühren seit 2005 sollte er nachzahlen.
Die K-Tipp-Rechtsberatung sieht das anders: Das Gesetz sieht vor, dass die Gebühr pro Haushalt nur einmal geschuldet ist. Kann der Mann belegen, dass er in einem Haushalt gelebt hat, in dem bereits jemand die Gebühr bezahlt hat, muss er nicht zahlen. Trotzdem: Die Billag beharrt auf ihrer Rechnung.
29. Mai 2010 | Beat Camenzind, Beatrice Walder
