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Seit Jahresbeginn müssen Bankangestellte in Deutschland ihre Beratungsgespräche mit Kunden dokumentieren. Die Beratungsprotokolle nach Verkaufsgesprächen für Geldanlagen sind einer Untersuchung zufolge für Anleger «völlig unbrauchbar». Wie die Zeitschrift Finanztest in der aktuellen April-Ausgabe berichtet, dienen die Protokolle in ihrer jetzigen Form vor allem dem Schutz der Banken vor Klagen und nicht dem Schutz der Anleger vor falscher Beratung. Viele Banken stellten trotz gesetzlicher Pflicht zudem keine Protokolle aus.
In der Schweiz existiert bislang keine gesetzliche Pflicht für Beratungsprotokolle. Tipp: Anleger sollten Beratungen unbedingt vom Berater protokollieren lassen. Dieser soll das Protokoll unterschreiben. K-Geld bietet dazu kostenlos eine Mustervorlage an.
27. März 2010 | Bernhard Bircher, Redaktor K-Geld
