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Bankberater müssen die Beratungsgespräche mit ihren Kunden bis heute nicht protokollieren. In Deutschland sind die Anleger besser geschützt.
Seit Anfang Jahr sind Bankberater in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Beratungsgespräche zu protokollieren – und zwar nach strengen Vorgaben. Das Beratungsprotokoll muss den Kunden vor dem Kauf eines Finanzprodukts ausgehändigt werden. Die Regelung sieht vor, dass im Protokoll der Beratungsanlass, mögliche Interessenkonflikte sowie die Dauer des Gesprächs festgehalten werden.
Weiter gehören ins Protokoll Angaben über die finanzielle Lage des Kunden, dessen Wünsche, Informationen über die angesprochenen Finanzprodukte sowie alle Empfehlungen des Beraters samt Begründung. Die Regeln gelten auch für Telefonberatungen. Die Anleger sind seit der Finanzkrise verunsichert – auch in der Schweiz. Zahlreiche Kunden wurden von ihren Banken schlecht beraten und verloren viel Geld.
Falsche Beratung ist schwierig zu belegen
Doch eine Protokollierungspflicht für Anlageberatungen besteht in der Schweiz nach wie vor nicht. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass Banken und Vermögensverwalter Kunden auf Risiken hinweisen sowie die Sorgfalts- und Treuepflicht einzuhalten haben. Eine Regelung, wie diese Vorgaben bei Beratungen umgesetzt werden sollen, fehlt jedoch.
Folge: Die Kunden haben es schwer, eine Falschberatung zu belegen. Nur mit schriftlichen Protokollen über die Empfehlungen der Banken können die Kunden im Falle eines Verlustes eine allfällige Irreführung oder falsche, unsorgfältige Angaben belegen. Dies wäre aber Voraussetzung für ein erfolgversprechendes gerichtliches Vorgehen gegen eine Bank.
Nach Ansicht von Bankenombudsman Hanspeter Häni würde die Einführung einer Protokollierungspflicht in der Schweiz «die Situation gerade in Streitfällen vereinfachen». Für René Zeyer von der Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer wäre es «sicher ein Schritt in die richtige Richtung».
Protokolle nur für interne Zwecke
Obwohl in der Schweiz keine Protokollpflicht besteht, dokumentieren die Banken offenbar die Anlageberatungsgespräche heute schon – allerdings meist nur für interne Zwecke. Dies zeigt eine Umfrage von saldo bei sieben Finanzinstituten. Bei der UBS müssen die Kundenberater Anlageberatungsgespräche in einem internen System dokumentieren. Je nach Produkt oder Kunde existieren Vorschriften über den Inhalt dieser Einträge.
Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank, Migros Bank, Postfinance und Bank Coop betonen, dass bei ihnen zunächst die Risikofähigkeit und -bereitschaft des Kunden festgelegt werden. Dieses Anlegerprofil werde meist mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Auf dieser Basis fänden die weiteren Beratungen statt. Sowohl Anlegerprofil wie auch Beratungsgespräche werden in den hauseigenenen Systemen dokumentiert. Postfinance plant, ab Oktober alle standardisierten Notizen aus den Beratungsgesprächen den Kunden abzugeben.
Die Migros Bank lässt das ermittelte Risikoprofil vom Kunden unterschreiben und überlässt ihm ein Exemplar. «Das ist im Interesse beider Seiten», so Sprecher Albert Steck. Noch weiter geht die ZKB: Sie händigt den Kunden stets das Risikoprofil sowie eine Zusammenfassung des Anlageberatungsgesprächs aus. Die Credit Suisse meinte auf die saldo-Anfrage bloss: «Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen. Weiter wollen wir uns dazu nicht äussern.»
Banken gehen auf Abwehrkurs
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBV) ist der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen genügen. Eine Protokollierungspflicht wie in Deutschland lehnt die SBV ab. Auch die Mehrheit der von saldo angefragten Banken schaltet auf Abwehr. Die Raiffeisenbank etwa schreibt: «Eine Protokollpflicht erhöht den administrativen Aufwand enorm und wirkt sich nicht unbedingt positiv auf die Beratungsqualität aus.» Einzig die ZKB schert aus: «Die ZKB könnte mit einer solchen Regelung gut leben.»
Tipps: So schützt man sich gegen Falschberatung
14. Februar 2010 | Thomas Lattmann, Redaktion saldo
