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Mit einem fragwürdigen Inserat lockt der Vermögensverwalter Huser Invest Anleger. Die Firma ist im Visier der Finanzmarktaufsicht.
Die im Oktober 2009 erschienene Kleinanzeige im «Tages-Anzeiger» erregte Aufsehen: «13,38 Prozent in 121 Tagen», hiess es verlockend. Die Firma Huser Invest AG aus Zollikon ZH warb mit der Tatsache, dass sich der «Huser New Horizon»-Fonds seit der Lancierung im Juni 2009 bis in die zweite Oktoberhälfte erfreulich entwickelt hatte. Der Fonds investiert in Aktien, die bei den grossen Marktteilnehmern nicht im Fokus stehen.
Fakt ist: In den Wochen danach verlor der Fonds an Terrain und notierte kurzzeitig knapp unter dem Ausgabepreis. «Der geglückte Start hatte uns gefreut. Aufgrund dieser ersten Begeisterung schalteten wir die Anzeige», sagt Markus Lasek, Sprecher der Huser Invest AG. «Wir haben aber stets darauf hingewiesen, dass der Fonds sehr schwankend ist», so Lasek. «Mittlerweile notieren die Anteile wieder rund 10 Prozent über dem Ausgabepreis vom Juni 2009», schrieb Huser Invest im Januar 2010.
Ob Kunden durch die Angaben im Inserat in die Irre geleitet wurden, darf die für die Aufsicht der Vermögensverwalter zuständi-ge Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) nicht beurteilen: «Wir prüfen nicht die Plausibilität der Werbung, sondern ob falsche Versprechen gemacht werden oder der Investor betrogen wird», sagt Finma-Sprecher Alain Bichsel. Er sieht die Huser-Anzeige «im Graubereich».
K-Geld deckt auf: Die Finma hatte sich bereits vor Erscheinen des Inserats bei der Huser Invest eingeschaltet. Bichsel: «Es geht um den Verdacht auf Vertriebstätigkeit ohne die nötige Bewilligung.» Das von K-Geld erwähnte Inserat diene der Finma als Indiz für die noch laufende Vorabklärung.
«Das Inserat der Huser Invest ist eher unglücklich»
In der Schweiz gilt: Sowohl Fonds als auch Vertriebsgesellschaft brauchen eine Bewilligung, sofern sie öffentlich beworben werden. Für das Inserat im «Tages-Anzeiger» benötigt Huser Invest also eine Bewilligung. Der Fonds ist in der Schweiz zwar zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Huser Invest als Anlageberater be-sitzt aber keine Bewilligung gemäss Kollektivanlagegesetz. Die PMG Fondsmanagement, Zürich, die den Fonds bewirtschaftet, dagegen schon.
Huser Invest betreut nur qualifizierte Anleger. Dieser Hinweis findet sich auch auf der Webseite. Deshalb glaubt der Vermögensverwalter, keine Bewilligung zu benötigen: «Es wäre aber keine Hexerei, eine zu beantragen», sagt Markus Lasek.
Huser Invest ist Mitglied beim Verband Schweizerischer Vermögensverwalter VSV. Sergio Ceresola, Leiter der Zürcher Geschäftsstelle, sagt: «Unser Verband hat Standesvorschriften zur Risikoaufklärung des Kunden durch den Vermögensverwalter.» Die Mitglieder werden auch durch den Verband kontrolliert – aber nicht deren Werbung für zugelassene Fonds. Das sei Sache der Finma. Ceresola findet, das Huser-Inserat sei «eher unglücklich». Aber er fügt hinzu: «In der Praxis werden häufig kurzfristige Renditeversprechen gemacht.»
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31. Januar 2010 | Werner Grundlehner, Bernhard Bircher-Suits