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Artikel | K-Tipp 02/2010

Haftpflicht: So sind Hundehalter versichert

In etlichen Kantonen müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung haben. Dafür genügt die «normale» private Police. Der K-Tipp sagt, wie viel diese kostet.

Seit Anfang 2010 gilt die Vorschrift auch im Kanton Zürich. Das Hundegesetz verlangt nun: «Wer einen Hund hält, muss für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken haben.» Hundebesitzer müssen aber deswegen nicht zum Versicherungsvertreter rennen. Wer bereits eine «gewöhnliche» Privathaftpflicht-Versicherung hat, ist auch als Hundehalter versichert und muss nichts unternehmen.

Wer keine solche Police hat und in einem Kanton wohnt, der eine Versicherungspflicht kennt, kann eine «normale» Privathaftpflicht-Versicherung abschliessen – das genügt. Vorgeschrieben ist die Versicherung zum Beispiel auch in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Schaffhausen, Schwyz und Wallis.


Hier noch einige Details dazu:

  • Die geforderte Deckung von 1 Million Franken ist kein Problem. Die meisten Policen haben heute eine Deckung von 3 oder 5 Millionen Franken.
  • In der Regel sind auch alle Hunderassen versichert. Einzige Ausnahme: Bei Smile direct sind seit Sommer 2008 «Kampfhunde» von der Deckung  ausgeschlossen; so steht es in den Bedingungen. Gemeint seien zurzeit folgende Rassen: Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Rottweiler sowie die jeweiligen Kreuzungen.
  • Wer mit einem Tier ein Einkommen erzielt, ist nicht versichert (bei einigen Gesellschaften gibt es eine Freigrenze). Das betrifft zum Beispiel Halter von Polizeihunden oder Züchter.
  • Wer sich nicht an die kantonalen oder eidgenössischen Gesetzesbestimmungen hält, muss im Schadenfall mit Kürzungen oder in krassen Fällen gar mit einer Verweigerung der Versicherungsleistung rechnen. Das könnte etwa der Fall sein, wenn man verbotene Hunde hält oder gegen die Leinen- oder Maulkorbpflicht verstösst oder die Ausbildungsvorschriften missachtet.
  • Wenn ein Hundehalter sein Tier für eine gewisse Zeit einer fremden Person zum Hüten anvertraut, sind Schäden, die in dieser «Hütephase» anfallen, ebenfalls über die Privathaftpflicht-Versicherung des Halters gedeckt. Allerdings nur dann, wenn das Hüten gratis war. Gehen Hunde aber gegen Bezahlung zu einem gewerbsmässigen Hundesitter, so greift die Police des Halters nicht mehr. Solche Hundesitter und Tierheime müssen sich selber versichern.



«Normale» Policen für  Hundehalter

Separate Haftpflichtversicherungen, die nur das Hundehalter-Risiko abdecken, gibt es bei keiner Gesellschaft. Interessenten müssen das handelsübliche Paket mit der Basisdeckung nehmen. Das ist aber kein Problem. Denn die Privathaftpflicht-Versicherung ist sowieso für jedermann ein absolutes Muss. Wer nämlich eine andere Person schädigt oder Eigentum von Dritten beschädigt, sieht sich unter Umständen mit Millionenforderungen konfrontiert. Sich gegen solche Zahlungen zu versichern, ist günstig – und schützt den Pechvogel vor dem Ruin.


Die wichtigsten Tipps für den Abschluss

  • Holen Sie mehrere Offerten ein und vergleichen Sie die Bedingungen.
  • Schliessen Sie nur Einjahresverträge ab; so bleiben Sie flexibel und können von Prämiensenkungen profitieren. Den letzten Prämienvergleich hat der K-Tipp in Ausgabe 1/2008 veröffentlicht, also genau vor zwei Jahren. Seither sind Generali und Mobiliar sowie der Online-Anbieter Zurich Connect teurer geworden. Smile direct, Nationale und Vaudoise hingegen haben ihre Tarife gesenkt (zumindest bezogen auf die zwei Versichertenprofile der Tabelle im pdf-Artikel).
  • Wer gelegentlich das Auto von Bekannten oder Freunden ausleiht, braucht eine kostenpflichtige Zusatzdeckung für den Fall, dass er das ausgeliehene Auto zu Schrott fährt. Bei der Mobiliar ist dieser Zusatz schon in der Basisprämie inbegriffen.
  • Die Tabelle im pdf-Artikel rechts zeigt, dass Wohneigentümer bei fast allen Versicherungsgesellschaften weniger zahlen als Mieter. Der Grund ist einleuchtend: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, kann keinen Vermieter schädigen. Einzig Axa-Winterthur, CSS und Visana geben hier keinen Rabatt. Die Baloise Direct schert in diesem Punkt aus. Sie verlangt bei Einzelpersonen von Wohneigentümern mehr als von Mietern. Begründung: Die Baloise Direct will gezielt junge Leute anziehen und lockt sie mit einem sehr günstigen Einsteiger-Tarif.
  • Die Zürich Versicherung hat angefangen, auch bei Sachversicherungen kantonal abgestufte Prämien zu verlangen. Welche Regionen teurer sind und welche billiger und wie gross die Prämienunterschiede sind – darüber schweigt die Zürich.
  • Die Deckungssumme der Prämien in der Tabelle unten beträgt fünf Millionen Franken. In schweren Fällen genügt das nicht. Wer zum Beispiel einen Familienvater auf der Skipiste umfährt und so schwer verletzt, dass er im Rollstuhl landet, muss nicht nur die Arzt- und Spitalkosten des Opfers ersetzen, sondern auch den gesamten künftigen Lohnausfall des Familienernährers übernehmen. Unter Umständen muss er dem Opfer auch ein Schmerzensgeld zahlen.


Online-Produkte sind günstiger

Angesichts solcher Schadensummen könnte es angebracht sein, die Deckung auf 10 Millionen Franken zu erhöhen. Bei Zürich und Zurich Connect bedeutet das einen Prämienaufschlag von nur gerade 2 bis 6 Prozent, ist also günstig und empfehlenswert. Bei anderen Versicherungen kostet die höhere Versicherungssumme 20 bis 50 Prozent mehr, bei der Sympany gar fast das Doppelte. Falls Sie eine 10-Millionen-Deckung abschliessen möchten, lohnt es sich also, eine neue Offertenrunde zu machen.

Eigenständige Online-Angebote bieten im Prinzip den gleichen Schutz, sind aber günstiger. Sie sind in der Tabelle separat aufgeführt. Online abschliessen bedeutet: Der Kunde stellt sich im Internet die Deckung zusammen, liest die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und erfährt dann die Prämie. Dann bestellt er online die Offerte. Diese kommt per Post oder per E-Mail. Der Vertrag kommt jedoch  erst zustande, wenn der Kunde die Offerte unterschreibt und per Post an die Versicherung zurücksendet.

24. Januar 2010 | Ernst Meierhofer, Redaktion K-Tipp


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