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Artikel | saldo 01/2010

Bankgeheimnis: Nur noch ein frommer Wunsch

Das Bankgeheimnis bei Einzahlungen im In- und Ausland ist aufgehoben. Das zeigen die neuesten Vertragsbedingungen, die Anfang Jahr den Kunden zugestellt wurden.

Anfang Jahr erhielten die Kunden der Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit den Jahresauszügen das neu geltende Kleingedruckte. Unter dem Titel «Neuerungen im Zahlungsverkehr» heisst es: «Bei internationalen und nationalen Transaktionen können Kundendaten (Name, Adresse, Kontonummer) ins Ausland gelangen und unterliegen nicht mehr dem schweizerischen Recht.»

In den Allgemeinen Vertragsbedingungen heisst es dann sogar: «Der auftraggebende Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im In- und Ausland bekanntgegeben werden.» Weiter heisst es, dass «ausländische Gesetze und behördliche Anordnungen die Weitergabe dieser Daten an Behörden oder andere Dritte verlangen können».

Die ZKB steht nicht allein mit diesen neuen Bestimmungen in den AGB. Viele Schweizer Banken haben das Kleingedruckte ähnlich erweitert. Hintergrund dieses Freibriefs ist die Datenverarbeitung durch den internationalen Finanzdienstleister Swift. Ab sofort bestimmen damit ausländische Gesetze und Behörden, ob und wie weit Bankdaten vor Zugriff geschützt sind, wenn sie das Land verlassen. Auch wenn dies nur zur vorübergehenden Bearbeitung der Fall ist. Das Bankgeheimnis verkommt damit zur Makulatur.

Die Swift entwickelte ursprünglich eine neue Serverstruktur für die Datenverarbeitung, um zu verhindern, dass die USA weiterhin Zugriff auf europäische Bankdaten haben. So sollten europäische Transaktionsdaten ab 2010 nur noch in den Niederlanden und der Schweiz gespeichert werden (saldo 18/2009). Die Innenminister der EU änderten aber ihre Haltung und boxten trotz massiver Bedenken der Datenschützer ein neues Swift-Abkommen mit den USA durch. Danach dürfen US-Behörden auch weiterhin auf europäische Bankdaten zugreifen.


EU-Parlament auf Druck der USA umgangen

Das Abkommen wurde aufgrund des Drucks der USA vom EU-Ministerrat eilig am 30. November 2009 verabschiedet. Damit wurde das Mitspracherecht des EU-Parlaments umgangen, das man nach dem neuen Lissabon-Vertrag hätte einbinden müssen. Als Konzession an das EU-Parlament gilt das Abkommen per 1. Februar 2010 vorläufig nur für neun Monate.

Der Bundesrat weiss zwar, dass die neue Regelung auch Schweizer Bankkunden betrifft. Er plant jedoch vorläufig kein eigenes Abkommen mit den USA. Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür kann laut eigener Aussage nicht mehr tun, als das Geschehen zu beobachten.

18. Januar 2010 | Gertrud Rall


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