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Seit dem 1. Januar gilt in der Schweiz eine Mini-Steueramnestie: Privatpersonen und Firmen, die Steuern hinterzogen haben und sich selber anzeigen, müssen die bisherige Busse in der Höhe von einem Fünftel des Steuerbetrags nicht mehr bezahlen. Dies gilt, sofern es die erste Selbstanzeige ist und die Behörden vom Schwarzgeld noch nicht Wind bekommen haben. Auch allfällige Straftaten, die zum Zweck der Steuerhinterziehung begangen worden sind (z.B. Urkundendelikte) werden nicht geahndet. Die Behörden erheben aber auf das Schwarzgeld bis maximal zehn Jahre zurück die Nachsteuern und Verzugszinsen. Betroffen von der neuen, zeitlich unbegrenzten Regelung sind nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kantone und Gemeinden.
Gesetzestext hier.
18. Januar 2010
