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Artikel | K-Tipp 19/2009

Bank verärgert Kunden

Die GE Money Bank schickt Rechnungen per Schneckenpost. Die Folge: Kunden zahlen Verzugszinsen und Mahngebühren für Rechnungen, die sie noch gar nicht erhalten haben.

Marcel Perrig (Name geändert) wunderte sich, als er Anfang Oktober den Saldo seines Bankkontos kontrollierte: Die GE Money Bank hatte ihm via Lastschriftverfahren (LSV) über Fr. 600.– abgebucht. Dabei hatte er noch gar keine Rechnung erhalten. Und das kam so: Perrig besitzt eine M-Budget-Kreditkarte. Damit hatte er in seinen Herbstferien ein paar Mal bezahlt. Kreditkartenherausgeberin GE Money Bank hatte die Rechnung mit 28. September datiert. Bei Perrig traf sie erst am 6. Oktober ein. Und da war der Betrag schon abgebucht.


Zu wenig Geld auf dem Konto? Das kostet

Perrig hatte noch Glück: Auf seinem Konto lag genügend Geld. Andernfalls hätte die GE Money Bank das Geld nicht abbuchen können. Und dafür hätte sie den Kunden mit einer Gebühr von Fr. 20.– bestraft und Verzugszinsen verlangt. Der Grund für den schleppenden Rechnungsversand: Die GE Money Bank hat im Laufe des Jahres auf Schneckenpost umgestellt – oder B2-Post, wie sie offiziell heisst. Der Versand ist günstiger als mit normaler B-Post. Aber er dauert sechs Werktage. Die Bank macht die LSV-Abbuchung aber nicht erst nach sechs Werktagen, sondern nach sechs Tagen. So kommt es, dass das Geld weg ist, bevor der Kreditkarten-Besitzer die Rechnung erhält.

Die GE Money Bank sieht darin kein Problem: Der Kunde könne das Datum der Kreditkartenabrechnung ändern lassen, sagt Sprecherin Ute Dehn. Dann erfolge die Abbuchung künftig zu einem Zeitpunkt, an dem genügend Geld auf dem Konto liege. Laut Dehn hat die Bank auf B2-Versand umgestellt, «um die Kosten im Interesse der Konsumenten gering zu halten und attraktive Konditionen anbieten zu können».

Die Konsumenten sind offenbar nicht begeistert, wie die Zuschriften an den K-Tipp zeigen. Auch Kreditkarten-Besitzer, die nicht via LSV zahlen, beklagen sich. Denn eigentlich gilt bei der GE Money Bank eine Zahlungsfrist von 20 Tagen. Doch wenn die Rechnung erst sechs Werktage, nachdem sie ausgestellt worden ist, eintrifft, heisst das: 8 von 20 Tagen sind bereits vorbei. Kommt hinzu, dass das Geld nach 20 Tagen bei der Bank eingetroffen sein muss. Fazit: Die tatsächliche Zahlungsfrist beträgt keine 10 Tage.


Kartenherausgeber rechnen anders

Wird die Frist nicht eingehalten, wendet die GE Money Bank – wie viele andere Kreditkarten-Herausgeber – eine spezielle Berechnungsmethode an. Der Verzugszins beginnt nämlich nicht nach Ablauf der Zahlungsfrist zu laufen, sondern bereits ab dem Buchungsdatum für den Einkauf. Mit Folgen. Beispiel:
Max Müller kauft am 19. August mit seiner Kreditkarte für Fr. 1000.– ein.

  1. Die GE Money Bank stellt dafür am 18. September Rechnung. Zahlungsfrist 20 Tage.
  2. Müller zahlt am 6. Oktober.
  3. Die Zahlungsfrist läuft am 8. Oktober ab.
  4. Am 9. Oktober wird das Geld der GE Money Bank gutgeschrieben – einen Tag zu spät.
  5. Damit schuldet Müller für einen Tag Verzugszins. Das wären bei 9,9 Prozent Zins keine 30 Rappen. Doch die GE Money Bank rechnet anders – nämlich vom 19. August bis zum 9. Oktober = 50 Tage. Somit beträgt der Verzugszins  Fr. 13.75. Das entspricht einem Jahreszins von 495 Prozent!


Fachleute kritisieren diese Praxis immer wieder als «illegal». Vergeblich.


Tipps: Das gilt bei Zahlungsfristen

  • Nie per Lastschriftverfahren (LSV) zahlen: Bei Fehlbelastungen ist die Rückforderung nicht einfach. Dies gilt insbesondere bei Kreditkarten.
  • Eine  Zahlungsfrist kann nicht vor Eintreffen der Sendung anlaufen. Es spielt also keine Rolle, wie lange die Sendung mit der Post unterwegs war.
  • Verzugszins wird geschuldet, wenn eine Zahlung erst nach Ablauf der Zahlungsfrist beim Empfänger eintrifft.
  • Der Verzugszins liegt laut Gesetz bei 5 Prozent, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Es kann kein Zins berechnet werden, wenn nichts geschuldet ist.
  • Die Grenze zum Wucherzins liegt bei 15 Prozent pro Jahr. Höhere Kredit- und Verzugszinsen sind ungesetzlich, müssen also nicht bezahlt werden.

08. November 2009 | Marco Diener, Redaktion K-Tipp


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Kommentare (2)

 
  • alpenflo | 23.11.2009, 13:18

    GE Money Erfahrung schon im Oktober 2008 gemacht

    Auch ich habe im Oktober 2008 schon Verzugszins zahlen müssen,
    schon damals wurden die Rechnungen im Schneckentempo versendet durch
    GE Money. Als ich schriftlich reklamierte bekam ich eine Brief mit
    Hinweis, dass man meinen Fall prüfe. Zehn Tage später
    erhielt ich ein negativer Bescheid - zwei A4-Seiten Brief mit einem
    detailierten Auszug von meinen Bezügen mit einer Auflistung der
    Tageszinsen die ich schuldete. Grund war auch eine verspätete
    Begleichung von sage und schreibe drei Tagen.
    Meine Reaktion: ich habe auf das praktische sammeln von
    Cumulus-Punkten dankend verzichtet und begleiche nun mit anderen
    Karten meine Einkäufe. Der Migros würde ich empfehlen mit
    einem anderen Kartengeber zu arbeiten. Auch ich bin ein
    verärgerter Kunde und habe mein Verzugszins von Fr. 15.65
    zähneknirschend beglichen. Das war aber die letzte Rechung von GE
    Money. Meine Migros-Kreditkarte habe ich sodann entsorgt! Machen Sie
    es doch auch so - das angebot von anderen Karten ist gross.
  • sina2000 | 12.11.2009, 22:41

    Cornercard Abrechnungsart

    Auch die Cornercard ist nicht fähig, die Rechnungen mit A-Post zu
    versenden. Unsere Visa-Abrechnung wird jeweils mit Erstellungsdatum
    19. gedruckt. Im Briefkasten ist Sie jedoch immer erst zwischen 28.
    und 30. Also ca. 10 Tage später. Mehrere Telefonanrufe auf der
    Hotline haben nichts gebracht. Ansfcheinend seien wir bereits für
    einen A-Post-Versand registriert und es könne hald schon mal ein
    paar Tage dauern, bis ein Brief von Genf im Aargau ist und dass die
    Rechnungen bewusst einige Tage bei der Cornerncard liegenbleiben bis
    zum Versand sei definitiv so nicht korrekt.
    Fakt ist, dass sich diese Firmen einfach den Ärger vom Hals
    halten, indem Sie mit der Post zusammen arbeiten und deshalb nicht mal
    ein Absendedatum auf den Briefumschlägen ist. Somit ist es
    für uns Kunde schlichtweg nicht möglich zu beweisen, dass
    die Abrechnung definitiv zu spät geschickt wurde.
    Uns Kunden wird von 30 Tagen Zeit zur Rechnungsbegleichung die
    Hälfte weggenommen und wir müssen das so akzeptieren oder
    die Kreditkarte kündigen.. ärgerlich.
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