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Wer nicht genau hinschaut, zahlt Hunderte von Franken für überflüssige Registereinträge. Eine wirksame Handhabe dagegen gibts frühestens in zwei Jahren.
Der Eintrag ins Handelsregister ist für Unternehmen obligatorisch. Jeder Neueintrag wird auch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Das gilt selbst für jeden Wechsel im Verwaltungsrat, ja sogar für jede Änderung einer Unterschriftsberechtigung. Dafür stellt das kantonale Handelsregister den Unternehmen Rechnung. Sie beträgt meist zwischen 200 und 400 Franken.
Die Veröffentlichungen im Handelsamtsblatt sind für einige Geschäftemacher bares Geld. Ihre Strategie: Sie kopieren die veröffentlichten amtlichen Neueintragungen, senden Sie auf einem Rechnungsformular den betroffenen Unternehmen. Nicht zufällig ähneln diese Formulare den Rechnungen der kantonalen Handelsregister.
Wer den Text auf den Fakturaformularen nicht genau liest, übersieht, dass die irreführenden Rechnungen für Einträge in unnütze Register gedacht sind. Genauer: Es handelt sich dabei in der Regel um einen Publikationsvorschlag für ein Firmenverzeichnis. Für einen Eintrag sind knapp 600 bis über 1300 Franken jährlich fällig – Tendenz steigend.
Die Absender solcher Rechnungen lauten etwa auf NMC-Register AG, GHI Register und Publikationen AG, IFWP Institut für Wirtschaftspublikationen. Auch der Registerverlag Grewo in Zug bietet ein solches Verzeichnis an. Grewo verlangt für einen Eintrag in ein nutzloses Online-Register happige Fr. 593.95 pro Jahr.
Mit einem Trick werden Kunden zur Zahlung verleitet
Dennoch finden sich Tausende von Einträgen im Grewo-Verzeichnis. Dahinter steckt ein Trick, um zögernde Kunden zu überzeugen, den geforderten Betrag zu bezahlen: Mehrere im Verzeichnis figurierende Firmen betonen, sie hätten nie Geld für ihren Eintrag einbezahlt. Grewo räumt ein, dass zunächst alle Unternehmen ins Verzeichnis kommen, an die eine Rechnung verschickt wurde. Erst nach einer gewissen Zeit – wenn keine Zahlung erfolgt – würden die Einträge gelöscht.
Im Grewo-Register gibt es auch zahlreiche Firmen, die tatsächlich in die Falle getappt sind. Ein Solothurner Treuhandbüro berichtet, dass schon etwa zehn seiner Kunden versehentlich die Rechnung von Grewo bezahlt haben. Auf Anfrage von saldo hat die Grewo bis Redaktionsschluss zum Vorwurf der absichtlichen Täuschung keine Stellung genommen. Wie viele Unternehmen sich von privaten Registerbetreibern täuschen lassen, ist nirgends erfasst. Allein beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sind die Beschwerden wegen Registerhandels oder Adressbuchschwindeleien im letzten Jahr auf 940 angestiegen – 80 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Schwindeleien mit privaten Registern sind seit Jahren ein Ärgernis. Ist die Rechnung erst mal bezahlt, besteht kaum eine Chance, das Geld zurückzuerhalten. Eine betroffene Firma kann zwar das verlorene Geld vor Gericht geltend machen und auch wegen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klagen. Doch aufgrund des geringen Streitwertes und der mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten lohnt sich ein Gang vor den Richter kaum. Darauf zählen die Registerhaie.
NMC-Register AG wegen irreführendem Formular verurteilt
Immerhin: Aufgrund der Klage eines Unternehmens in Bern hat das Bundesgericht im Oktober 2008 die Zürcher NMC-Register AG wegen Widerhandlung gegen das UWG verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Offertenformular irreführend ist, das NMC an neugegründete Firmen verschickte. Die Offerte sei als Rechnung getarnt und sehe aufgrund der Aufmachung den Rechnungen des Handelsregisteramtes «täuschend ähnlich». NMC zeigte sich jedoch vom Urteil nicht beeindruckt: Mit leicht geändertem Formular geht das Unternehmen weiter auf Kundenfang («K-Tipp» 9/09).
Neues Gesetz soll Rechnungen für Registereinträge verbieten
Um den Registerfirmen endlich das Handwerk zu legen, soll das UWG geändert werden. Der Bundesrat hat den Entwurf im September zuhanden des Parlaments verabschiedet. Eine Bestimmung sieht vor, dass das Verschicken von Rechnungen für Eintragungen in Verzeichnisse jeglicher Art verboten wird. Erlaubt sind solche Rechnungen nur noch, wenn das Registerunternehmen einen Auftrag erhalten hat. Das Seco soll künftig eingreifen können, wenn eine grössere Gruppe in der Schweiz von solch unlauteren Geschäftsmethoden betroffen ist.
Offen ist, wann das Parlament das neue UWG behandelt. Die neuen Bestimmungen werden frühestens im Lauf des Jahres 2011 in Kraft treten. Bis dahin bleibt nur: Rechnungen vor dem Einzahlen genau anschauen – besonders bei amtlich aussehenden Formularen.
Amtliche Warnung
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und einige kantonale Handelsregisterämter warnen vor den unnützen und teuren Branchenregistern von Privaten (siehe auch die Warnlisten auf www.saldo.ch). Namentlich gewarnt wird vor folgenden Firmen:
19. Oktober 2009 | Thomas Lattmann, Redaktion saldo
