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Die Kontrolle der Sicherheit ist bei den Schweizer Seilbahnen immer weniger gewährleistet. In Österreich und Deutschland werden die Bahnbetreiber bedeutend schärfer unter die Lupe genommen.
Wer ein Auto fährt, muss es in regelmässigen Abständen auf die Strassentauglichkeit überprüfen lassen. Und: Ohne den Nachweis einer genügenden Haftpflichtversicherung gibts keine Nummer. Seilbahnen gibt es in der Schweiz zwar deutlich weniger als Autos – aber regelmässige Sicherheitskontrollen sind Vergangenheit. Und die Versicherungspflicht ist minim (siehe unten).
Ab sofort müssen Seilbahnen keine technische Prüfung mehr durchführen lassen, wenn sie ihre Betriebsbewilligung nach zwanzig Jahren erneuern lassen möchten. Während bisher Ingenieure des Bundesamts für Verkehr (BAV) die Anlagen vor Ort überprüfen konnten, orientiert sich das Amt nun lediglich an den eingereichten Unterlagen der Bahnbetreiber. Und Unterlagen zu Sicherheitsaspekten darf das BAV bei einer Verlängerung der Betriebsbewilligung nicht mehr anfordern, wenn sich aus den Unterlagen der Betreiber keine Hinweise auf unsorgfältigen Betrieb ergeben.
Starke Seilbahn-Lobby im Parlament schwächte die Kontrolle
Dies ist das groteske Fazit aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2009. Ihm liegt ein Rechtsstreit zwischen der Zermatt Bergbahnen AG und dem Bundesamt für Verkehr zugrunde. Das Bergbahnunternehmen erhielt vor einem Jahr die Verlängerung der Betriebsbewilligung des Sesselliftes Patrullarve–Blauherd für weitere 25 Jahre. Dies allerdings unter der Bedingung, dass ein Bericht eines Experten mit sicherheitsrelevanten Unterlagen nachgereicht werde.
Dagegen legte die Zermatter Bergbahnen AG, das fünftgrösste Seilbahnunternehmen der Schweiz, Beschwerde ein. Begründung: Zusatzberichte von Fachleuten könnten nur dann verlangt werden, wenn grundlegende Anforderungen nicht erfüllt seien. Dies sei aber nicht der Fall. Die Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen. Hintergrund des Entscheids: Seit Januar 2007 ist das neue Seilbahngesetz in Kraft. Der Bundesrat wollte zwar die frühere Praxis beibehalten. Die lautete: Betreibergesellschaften mussten nicht nur bei der erstmaligen Inverkehrsetzung einer Seilbahn Sicherheitsnachweise erbringen, sondern auch bei jeder Erneuerung der Bewilligung.
Im National- und Ständerat unterlagen jedoch die Befürworter einer solchen Regelung. Die Lobby der Bergbahnen argumentierte, «die Verantwortung für die Sicherheit trage das Unternehmen». Deshalb könne es nicht angehen, dass alle zwanzig Jahre eine Sicherheitsprüfung zu erfolgen habe. Eine erneute Prüfung sei auch unnötig, da die Anlagen ja dauernd in Stand gehalten würden.
Für die Erneuerung der Konzession genügt der normale Postweg
Das gestützt auf die Mehrheit des Parlaments nun abgespeckte Verfahren freut die Bergbahnbetreiber, spart es doch Zeit und Geld. Eine Erneuerung ablaufender Konzessionen und Betriebsbewilligungen ist rasch und auf dem Postweg möglich. Bestehen bleiben die Jahresberichte ans Bundesamt. Christen Baumann, Geschäftsführer der Zermatt Bergbahnen AG, meint, dass damit der administrative Aufwand für die Betreiber sowie der Dialog mit dem Bundesamt noch intensiv genug sei.
BAV-Sprecher Gregor Saladin bestätigt die neue Praxis: «Die Bergbahnen müssen zukünftig mehr Verantwortung übernehmen.» Eine technische Kontrolle der Bahn werde nun nur noch bei einer neuen Anlage, einem Umbau oder bei begründetem Verdacht auf Unsorgfalt durchgeführt. Und wann besteht ein solcher Verdacht? Saladin: «Beispielsweise nach Unfällen oder bei Hinweisen von Passagieren oder Medien.»
Seilbahnen ignorierten eine Aufforderung des Bundesamtes
Wie gut es um die behördliche Kontrolle der Sessellifte und Seilbahnen in der Schweiz bestellt ist, zeigt auch die Erfahrung nach dem tödlichen Sesselliftunfall auf der Kleinen Scheidegg Anfang 2008 (siehe Chronologie unten). Damals veranlasste die Behörde eine sicherheitstechnische Umfrage bei allen sogenannten Einseilumlaufbahnen, die vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen worden waren. Gut die Hälfte der 650 Seilbahnunternehmen wurden dazu befragt.
Ergebnis war, dass bei einem Teil der Anlagen aus den Sechziger- und Siebzigerjahren einige technische Details nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprachen. Ein Teil der Unternehmen erklärte, wie sie diese Mängel beheben wollten. 75 Bahnen reagierten nicht auf die Sicherheitsumfrage des Bundesamtes und erhielten darauf eine nochmalige Frist bis April 2009. Ferner auferlegte man ihnen betriebliche Einschränkungen, wie zum Beispiel die Einstellung des Betriebs schon bei geringen Windstärken.
Bundesamt hat keinen Überblick über säumige Seilbahnen
Rund ein Drittel der 75 säumigen Bahnen liess auch diese Frist ungenutzt verstreichen. Ob sie in der Zwischenzeit Stellung genommen haben oder Konkurs gegangen sind, konnte das BAV bis Redaktionsschluss nicht herausfinden. Ob die betrieblichen Einschränkungen von den veralteten Anlagen eingehalten werden, kann beim Bundesamt angeblich «aus Ressourcengründen» ebenfalls nicht kontrolliert werden.
Österreich: Alle fünf Jahre werden die Bahnen kontrolliert
In Österreich nimmt man das Problem ernster. Hier wird jede der knapp 1000 Bahnanlagen alle fünf Jahre von einer akkreditierten Stelle begutachtet. Diese überprüft, ob die Bahn dem genehmigten Zustand entspricht oder ob es Änderungen gab. Das Protokoll geht an die zuständige Seilbahnbehörde beim Bund. Während die Betriebsbewilligung unbefristet vergeben wird, ist die Konzession für 30 bis 40 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgen eine spezielle Überprüfung durch die Behörde sowie nötige Um- und Aufrüstungen.
Der Betriebsleiter trägt zwar auch in Österreich eine hohe Verantwortung. So muss er zum Beispiel die jährliche Revision vornehmen oder etwa bei Sturm eine Straffung der Seile veranlassen. Die staatliche Kontrolle geht aber weiter als in der Schweiz. Jörg Schröttner, Leiter der österreichischen Seilbahnbehörde, nennt ein Beispiel: «Wenn irgendwo ein Baum auf ein Seil gefallen ist, lassen wir eine technische Überprüfung vornehmen und entscheiden dann über das weitere Vorgehen.» Auf einen Vergleich der staatlichen Überwachung Österreichs und der Schweiz angesprochen, sagt Schröttner nur: «Die Schweiz geht einen anderen Weg als wir.»
Deutschland: Jede Bahn wird zweimal pro Jahr geprüft
Deutschland geht in Sachen Sicherheit noch weiter als Österreich: So schreibt der Gesetzgeber vor, alle 160 Seilbahnen zweimal im Jahr zu untersuchen. «Einen dieser Tests nimmt ein unabhängiger Prüfer vor, zumeist ein Sachverständiger des Technischen Überwachungsvereins», so Jutta Zenger vom Verband Deutscher Seilbahnen. Die zweite regelmässige Prüfung führt das Seilbahnunternehmen selbst durch – und teilt sich an dieser Stelle die Verantwortung mit dem Verkehrsministerium des jeweiligen Bundeslandes.
Haftpflicht: Mindestsumme gestrichen
saldo berichtete vor neun Jahren, dass viele Seilbahnen auf Kosten von Unfallopfern Versicherungsprämien sparen (Ausgabe19/00). Schäden in Höhe von Dutzenden Millionen Franken sind bei einem Seilbahnunglück nicht unrealistisch. Doch die saldo-Recherchen zeigten: Solche Summen waren damals in den wenigsten Fällen versichert. Grund: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) schrieb den Betreibern lediglich eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 10 Millionen Franken vor.
Seither hat sich die Situation nicht verbessert – im Gegenteil: Das im Jahr 2007 in Kraft gesetzte neue Seilbahngesetz sieht gar keine Mindestsumme für die Haftpflichtversicherung mehr vor. Das BAV kann laut Gesetz aber eine Erhöhung der Versicherungssumme verlangen, wenn diese «offensichtlich ungenügend ist». Zum Vergleich: Wer ein Auto besitzt, muss eine Autohaftpflichtversicherung abschliessen, die eine unbegrenzte Schadenssumme abdeckt. Was «offensichtlich ungenügend» in Zahlen und in der Praxis heisst, kann BAV-Sprecher Gregor Saladin auf Nachfrage von saldo nicht sagen. Begründung: Das zuständige Personal befände sich in den Herbstferien.
Schweizer Seilbahnen: Unglücke und Zwischenfälle seit 1997
04. Oktober 2009 | Gertrud Rall
